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19.08.2011
Bundesarbeitsgericht: Zustellung eines Kündigungsschreibens beim Ehegatten
Wird die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, geht das Kündigungsschreiben auch dann rechtswirksam zu, wenn es dem Ehegatten des Arbeitnehmers - ggfs. auch außerhalb der Wohnung - übergeben wird. Voraussetzung ist jedoch, das die Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung leben, dadurch sind sie nach der Verkehrsanschauung füreinander als Empfangsboten anzusehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9.6.2011, 6 AZR 687/09